Stall vom Loohof

Stallordnung

Stallordnung

   
- Die Stall- und Aussenanlage sind stets sauber zu halten.
- Vor dem Herausführen der Pferde aus der Box bitte Hufe auskratzen
- Die Pferde sind stets angehalftert zu führen oder zu putzen. Auf den Weiden behalten die Pferde die Halfter an.
- Es ist verboten fremde Pferde ohne Absprache mit dem Besitzer zu füttern.
- In den Stallungen und in der Nähe der Stallungen sowie des Heu - und Strohlagers herrscht absolutes Rauchverbot.
- Beim verlassen des Reitplatzes und bitte auch im Abspritzplatz und auf dem ganzen Areal müssen die Pferdeäpfel bis spätestens nach dem Reiten vom verursachenden Pferdehalter weggeräumt werden.
- Es gelten die allgemeinen Reitplatzregeln. Erfahrene Reiter sind angehalten, Schwächern rücksichtsvoll zu begegnen.
- Eltern haften auf der Reitanlage für ihre Kinder
- Hunde sind auf der ganzen Anlage an der Leine zu führen.
- Auf der Einfahrt sowie vor den Türen und Toren ist Parkverbot.
- Um den Stromkreislauf nicht zu unterbrechen, ist unbedingt darauf zu achten, dass alle Weidetore stets korrekt geschlossen sind, auch nach dem Hereinbringen der Pferde. Schäden am Elektrozaun müssen unverzüglich gemeldet werden, um ein Ausbrechen der Pferde zu verhindern.
- Jeder stellt sein benutztes Geschirr in den Geschirrspühler
- Dusche und WC sind sauber zu halten.
- Stallruhe ist ab 22:00 Uhr
- Diese Stallordnung ist Bestandteil des Einstellvertrages
  All diese "Regeln" dienen nur dazu, uns das Zusammenleben auf der Reitanlage einfacher zu machen. Wir bitten deshalb alle, sich daran zu halten um die Sicherheit und die gute Laune im Stall zu gewährleistein. ;-) :-)
  Danke, Denise und Peter Luder